Mietvertragsbedingungen
1. Preise und Zahlung
1.1 Der Mietpreis berechnet sich auf der Grundlage unserer Nettopreisliste
zuzüglich der Mehrwertsteuer und ist nach Rechnungsstellung direkt
bei Mietende in Bar oder per Scheck zu entrichten. Er gilt pro angefangene
24 Stunden ab Übergabe in unseren Firmenräumlichkeiten. Der
Preis für 24 Stunden ist auch dann voll umfänglich zu zahlen,
wenn die tatsächliche zeitliche Nutzung nicht der vollen Mietzeit
entspricht.
2. Mietbedingung
Die Geräte werden grundsätzlich nur für die Benutzung im
Studio
Vermietet. Eine Nutzung außerhalb bedarf einer Absprache.
Jede Absprache bedarf der Schriftform.
3. Verzug
3.1 Zahlungsverzug
Kommt der Mieter in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank p. a. zu fordern. Soweit wir einen höheren Verzugsschaden
nachweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
3.2 Verzug mit der Rückgabe der Geräte
Wird das Gerät nicht rechtzeitig vereinbarungsgemäß zurückgegeben,
so wird der Grundmietpreis plus Mehrwertsteuer pro angefangene 24 Stunden
fällig zuzüglich eines 50%igen Aufschlags für die Mietzinsüberschreitung.
4. Abholung
Der Mieter holt die Geräte in den Firmenräumlichkeiten des Vermieters
ab. Er trägt das volle Transportrisiko der Abholung und Rückgabe.
Eine Versendung erfolgt nicht.
5. Folgen bei Nichtabholung oder Stornierung
Werden fest bestellte/reservierte Mietgeräte nicht abgeholt, so wird
je Gerät ein Tagesmietzins in Rechnung gestellt.
6. Haftung/Pflichten des Mieters
6.1 Mit der Übergabe geht die Gefahr für den Untergang und die
Beschädigung der Geräte auf den Mieter über. Dieser haftet
für den Verlust infolge Diebstahls sowie für alle Schäden,
auch Dritten gegenüber, die aus dem Betrieb oder dem Ausfall der
vermieteten Geräte resultieren.
6.2 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgeräte
vor allen Zugriffen Dritter geschützt werden und während der
Dauer seiner Nutzung ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Für
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen,
haftet der Mieter.
6.3 Dem Mieter ist es untersagt, Reparaturen selbst oder durch Dritte
an den Mietgegenständen vorzunehmen.
6.4 Dem Mieter ist nicht gestattet, die Geräte an Dritte weiterzugeben
und zu überlassen.
7. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für
indirekte oder mittelbare Schäden, sei es, dass diese beim Kunden
oder bei Dritten entstehen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden
oder Betriebsunterbrechungsschäden ist ausgeschlossen.
8. Kaution
In Anbetracht der hochwertigen Mietgeräte zahlt der Mieter eine Kaution
in Höhe von 80% des Neuwertes. Diese Kaution wird in bar, per Eurocheque
oder bankbestätigtem Scheck geleistet. Sie wird nach Rückerhalt
der Geräte durch den Vermieter zurückerstattet, sofern die Mietgeräte
in einwandfreiem Zustand sind. Eine Übergabe des Mietgutes ohne Kaution
ist nur an Firmen mit Kreditkonto möglich.
9. Erfüllungsort
Der Firmensitz des Vermieters ist der Erfüllungsort für alle
Ansprüche aus dem Mietvertragsverhältnis.
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