Mietvertragsbedingungen
1. Preise und Zahlung
1.1 Der Mietpreis berechnet sich auf der Grundlage unserer Nettopreisliste zuzüglich der Mehrwertsteuer und ist nach Rechnungsstellung direkt bei Mietende in Bar oder per Scheck zu entrichten. Er gilt pro angefangene 24 Stunden ab Übergabe in unseren Firmenräumlichkeiten. Der Preis für 24 Stunden ist auch dann voll umfänglich zu zahlen, wenn die tatsächliche zeitliche Nutzung nicht der vollen Mietzeit entspricht.

2. Mietbedingung
Die Geräte werden grundsätzlich nur für die Benutzung im Studio
Vermietet. Eine Nutzung außerhalb bedarf einer Absprache.
Jede Absprache bedarf der Schriftform.

3. Verzug
3.1 Zahlungsverzug
Kommt der Mieter in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu fordern. Soweit wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

3.2 Verzug mit der Rückgabe der Geräte
Wird das Gerät nicht rechtzeitig vereinbarungsgemäß zurückgegeben, so wird der Grundmietpreis plus Mehrwertsteuer pro angefangene 24 Stunden fällig zuzüglich eines 50%igen Aufschlags für die Mietzinsüberschreitung.

4. Abholung
Der Mieter holt die Geräte in den Firmenräumlichkeiten des Vermieters ab. Er trägt das volle Transportrisiko der Abholung und Rückgabe. Eine Versendung erfolgt nicht.

5. Folgen bei Nichtabholung oder Stornierung
Werden fest bestellte/reservierte Mietgeräte nicht abgeholt, so wird je Gerät ein Tagesmietzins in Rechnung gestellt.

6. Haftung/Pflichten des Mieters
6.1 Mit der Übergabe geht die Gefahr für den Untergang und die Beschädigung der Geräte auf den Mieter über. Dieser haftet für den Verlust infolge Diebstahls sowie für alle Schäden, auch Dritten gegenüber, die aus dem Betrieb oder dem Ausfall der vermieteten Geräte resultieren.
6.2 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgeräte vor allen Zugriffen Dritter geschützt werden und während der Dauer seiner Nutzung ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen, haftet der Mieter.
6.3 Dem Mieter ist es untersagt, Reparaturen selbst oder durch Dritte an den Mietgegenständen vorzunehmen.
6.4 Dem Mieter ist nicht gestattet, die Geräte an Dritte weiterzugeben und zu überlassen.

7. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte oder mittelbare Schäden, sei es, dass diese beim Kunden oder bei Dritten entstehen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden oder Betriebsunterbrechungsschäden ist ausgeschlossen.

8. Kaution
In Anbetracht der hochwertigen Mietgeräte zahlt der Mieter eine Kaution in Höhe von 80% des Neuwertes. Diese Kaution wird in bar, per Eurocheque oder bankbestätigtem Scheck geleistet. Sie wird nach Rückerhalt der Geräte durch den Vermieter zurückerstattet, sofern die Mietgeräte in einwandfreiem Zustand sind. Eine Übergabe des Mietgutes ohne Kaution ist nur an Firmen mit Kreditkonto möglich.

9. Erfüllungsort
Der Firmensitz des Vermieters ist der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Mietvertragsverhältnis.